ENTWURFPrivate Vorschau. Angaben und Leistungen sind vor Veröffentlichung vom Betreiber zu bestätigen.

02 / Leistungen

Technik in einzelnen Schritten.

Diese Kategorien sind Ideen für ein mögliches Angebot einer Kfz-Werkstatt in Wien – noch keine bestätigten Leistungen.

Alle Leistungskategorien sind vor Veröffentlichung vom Betreiber zu bestätigen. Ob Arbeiten tatsächlich angeboten werden und welche Berechtigungen, Geräte oder Voraussetzungen erforderlich sind, ist offen. Die Liste ist kein verbindliches Angebot.
01 /

Wartung & Inspektion

Regelmäßige Durchsicht und fahrzeugspezifische Wartung können helfen, den Zustand verschiedener Komponenten einzuordnen. Der mögliche Umfang richtet sich unter anderem nach Fahrzeug und Wartungsvorgaben.

02 /

Öl & Betriebsstoffe

Ein Ölwechsel oder die Kontrolle von Betriebsstoffen kann Teil einer Wartung sein. Passende Spezifikationen und der konkrete Bedarf sind für das jeweilige Fahrzeug zu prüfen.

03 /

Bremsen

Die Kontrolle von Bremskomponenten und möglicher Verschleiß gehört zu den denkbaren Arbeitsfeldern. Welche Arbeiten erforderlich sind, lässt sich nur anhand des konkreten Zustands beurteilen.

04 /

Reifen & Räder

Saisonaler Reifenwechsel, Sichtprüfung und die Kontrolle von Reifen und Rädern sind mögliche Themen. Ob und in welchem Umfang Reifenservice angeboten wird, ist noch zu bestätigen.

05 /

Fahrzeugdiagnose

Bei Warnanzeigen, Auffälligkeiten oder ungewohntem Verhalten kann eine Diagnose als erster Schritt infrage kommen. Die konkreten Diagnosemöglichkeiten sind vom Betreiber zu klären.

06 /

Batterie & Elektrik

Schwierigkeiten beim Start oder elektrische Auffälligkeiten können Anlass für eine Prüfung sein. Der Umfang hängt vom Fahrzeug und den verfügbaren technischen Möglichkeiten ab.

07 /

Klima & Fahrwerk

Prüfungen an Klimaanlage oder Fahrwerk sind weitere denkbare Kategorien. Besondere technische und rechtliche Voraussetzungen sind vom Betreiber zu prüfen.

08 /

Vorbereitung auf § 57a

Eine vorbereitende Durchsicht vor der § 57a-Begutachtung könnte nach Bestätigung des Betreibers infrage kommen. Sie ist keine Begutachtung und ersetzt diese nicht. Eine Befugnis zur Durchführung der Begutachtung wird hier nicht behauptet.

Vor einem tatsächlichen Auftrag wären Arbeitsumfang und Rahmenbedingungen individuell zu klären. Dieser Entwurf enthält keine Preise oder Terminzusagen.

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